Sachkunde und Nachweise für Ihren Rückbau
Persönliche Fachkenntnisse und die behördliche Bestätigung zu unseren BT-Verfahren – mit dem jeweiligen Anwendungsbereich für Ihr Vorhaben in Berlin und Brandenburg.
Welche Fachkenntnisse für Ihr Vorhaben wichtig sind, hängt vom Material und den geplanten Arbeiten ab. Hier erläutern wir unsere persönlichen Nachweise und ihren jeweiligen Anwendungsbereich. Vor einer Beauftragung klären wir, welche Voraussetzungen für den konkreten Rückbau, die Probenahme und den Entsorgungsweg erfüllt sein müssen.
Dennis Bailey führt den Betrieb und koordiniert die Aufträge. Dennis Bailey kennenlernen
BT-Verfahren: schriftliche Bestätigung des LAGetSi
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) hat Bailey Abbruch Asbest Entsorgung am 2. September 2026 schriftlich bestätigt, dass wir die in der Korrespondenz aufgeführten BT-Verfahren unter Einhaltung ihrer jeweiligen Rahmenbedingungen anwenden dürfen.
Die Behörde bestätigt dabei auch den Eingang unserer Arbeitspläne, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Für Ihren Auftrag prüfen wir, ob das Verfahren zum Material, zum Untergrund und zur geplanten Tätigkeit passt.
Verfahren aus der behördlichen Korrespondenz
- BT 33.6 · SES Floor-Flex-Platten und schwarzer Kleber
- BT 44 Geeignete Putze und Spachtelmassen an Decken
- BT 57 · SES Geeignete Wandbeschichtungen und Fliesenkleber
- BT 56 Asbesthaltiger Fensterkitt
- BT 46 Asbesthaltige Fensterbänke
- BT 63 Asbesthaltige Dachabdichtungen
- u. a. BT 31 Probenahme im jeweiligen Anwendungsbereich
Was vor der Ausführung geklärt wird
Maßgeblich sind die genaue Verfahrensbeschreibung, die vorgeschriebene Technik und die erforderlichen Qualifikationen. Soweit ein Verfahren Schulungen und Gerätebelege verlangt, sind diese vor der Anwendung nachzuweisen. Arbeitsbereich, Schutzmaßnahmen und Entsorgungsweg werden für das konkrete Vorhaben festgelegt.
Die E-Mail bestätigt die Anwendung unter diesen Voraussetzungen; der gesonderte Genehmigungsbescheid wurde darin noch angekündigt. Die behördliche Bestätigung und die persönlichen Lehrgangsnachweise werden hier getrennt dargestellt.
EBV: Mineralische Bauabfälle und Verwertung
Mineralische Bauabfälle können unter bestimmten Voraussetzungen als Ersatzbaustoffe genutzt werden. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt deren Herstellung und Einbau in technische Bauwerke, etwa Straßen oder befestigte Flächen. Materialqualität und vorgesehene Verwendung bestimmen, welcher Weg infrage kommt.
Dennis Bailey hat an einer Schulung zur praktischen Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung teilgenommen. Themen waren unter anderem die Planung der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen sowie Herstellung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe.
Für Ihr Rückbauvorhaben klären wir die anfallenden Materialien, notwendige Untersuchungen und den vorgesehenen Entsorgungs- oder Verwertungsweg. Die Trennung der Abfälle und die Anforderungen der annehmenden Anlage werden dabei berücksichtigt.
TRGS 519: Sachkunde für Asbestarbeiten
Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen auf das Material und die vorgesehene Tätigkeit abgestimmt sein. Die TRGS 519 beschreibt dafür Anforderungen an Vorbereitung, Durchführung und personelle Qualifikation.
Dennis Bailey hat den Sachkundelehrgang nach TRGS 519 für Arbeiten an Asbest erfolgreich abgeschlossen und die Sachkundeprüfung bestanden. Die Fortbildungsbescheinigung weist in Verbindung mit dem Ursprungszeugnis eine Geltung bis zum 26. August 2027 aus.
Für Ihren Auftrag klären wir Material, Arbeitsumfang, das geeignete Verfahren und die dafür erforderlichen Nachweise. Die notwendigen Anzeigen, Schutzmaßnahmen, Verpackung und Entsorgungsdokumentation werden auf die vereinbarten Arbeiten abgestimmt. Ziel ist, die Freisetzung und Verschleppung von Asbestfasern zu minimieren. Mehr zum Ablauf und zu unseren Asbestleistungen.
Sie planen Arbeiten an Fensterkitt, Fensterbänken oder Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern an Wänden und Decken? Auf den Leistungsseiten finden Sie die passenden Angaben für Ihre Anfrage.
TRGS 521: Rückbau alter Mineralwolle
Beim Ausbau alter Mineralwolle können gesundheitsgefährdende Faserstäube entstehen. Die TRGS 521 beschreibt, wie Tätigkeiten mit solchen Dämmstoffen beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich sind unter anderem Material, Einbausituation und Umfang der Arbeiten.
Dennis Bailey hat an einem Fachkundelehrgang auf Grundlage der TRGS 521 teilgenommen. Dabei wurde auch der Umgang mit mineralischen Dämmstoffen behandelt.
Wir übernehmen den Rückbau und die Entsorgung alter Mineralwolle im vereinbarten Leistungsumfang. Arbeitsbereich, staubarme Vorgehensweise, geeignete Schutztechnik sowie Verpackung und Entsorgungsweg werden für das konkrete Vorhaben festgelegt. Dazu gehört die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Dokumentation.
Sie planen den Ausbau alter Dämmung? Hier finden Sie den Ablauf und die Angaben für Ihr Angebot.
TRGS 524: Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen
In älteren Gebäuden können neben Asbest weitere Schadstoffe vorkommen, etwa PAK oder PCB. Für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen beschreibt die TRGS 524, wie Informationen über die Belastung ermittelt, Gefährdungen beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen ausgewählt werden.
Dennis Bailey hat den Lehrgang zur Fachkunde nach TRGS 524 Anlage 2B für Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen erfolgreich absolviert. Behandelt wurden unter anderem die Bewertung von Gebäudeschadstoffen, Gefährdungsbeurteilung sowie technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
Für Ihren Auftrag stimmen wir das Vorgehen auf den bekannten Befund und die vorgesehenen Arbeiten ab. Leistungsumfang, erforderliche Untersuchungen und Kontrollnachweise werden vorab geklärt. Die besonderen Anforderungen für Asbest und alte Mineralwolle werden dabei zusätzlich berücksichtigt.
ADR 1.3: Unterweisung für den Gefahrguttransport
Auch der Abtransport gehört zur Planung einer Schadstoffsanierung. Ob und welche Gefahrgutvorschriften gelten, hängt vom Material und den Transportbedingungen ab. ADR 1.3 betrifft die aufgabenbezogene Unterweisung der beteiligten Personen. Sie ersetzt weder eine gegebenenfalls erforderliche ADR-Fahrerschulung noch eine abfallrechtlich erforderliche Erlaubnis für den Transport.
Dennis Bailey hat erfolgreich an einer Gefahrgutunterweisung nach ADR 1.3 mit anschließendem Test teilgenommen. Inhalte waren unter anderem Verpackung und Kennzeichnung, Beförderungspapiere, Verantwortlichkeiten und das Verhalten im Notfall.
Für den beauftragten Abtransport klären wir die erforderliche Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation sowie die Aufgaben der Beteiligten. So werden Rückbau, Bereitstellung und Beförderung für den vereinbarten Entsorgungsweg aufeinander abgestimmt.
VDI 6202 Blatt 10: Verdachtsmaterialien in Bauabfällen
Verdächtige Bestandteile in Bauabfällen können weitere Untersuchungen erforderlich machen. Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 10 behandelt Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial. Eine Sichtprüfung kann Hinweise liefern; sie ersetzt keine Materialanalyse.
Dennis Bailey hat an einer Schulung zur damaligen Entwurfsfassung VDI 6202 Blatt 10 E teilgenommen. Inhalte waren das visuelle Erkennen und Einstufen von Gefahrstoffen in Bauabfällen, deren Dokumentation sowie die Hot-Spot-Beprobung.
Wir klären mit Ihnen, welche Materialien untersucht werden sollen und welche weiteren Fachleistungen dafür erforderlich sind. Notwendige Laboranalysen erfolgen durch ein externes Labor. Auf dieser Grundlage stimmen wir den nächsten Schritt für den vereinbarten Leistungsumfang ab.
LAGA PN 98: Probenahme fester Abfälle
Für die Beurteilung von Bauabfällen oder Bodenmaterial können Laboruntersuchungen erforderlich sein. Aussagekräftige Ergebnisse beginnen mit einer zum Material und zur Fragestellung passenden Probenahme. Die LAGA PN 98 beschreibt dafür ein strukturiertes Vorgehen bei festen und stichfesten Abfällen.
Dennis Bailey hat die Sachkundeprüfung zur Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98 bestanden. Der Lehrgang umfasste unter anderem Durchführung, Dokumentation und Qualitätssicherung sowie ein Geländepraktikum zur Haufwerksbeprobung.
Vor dem Auftrag klären wir Untersuchungsziel, Probenahmeplanung und die erforderliche fachkundige Einbindung. Die Analyse übernimmt ein externes Labor. Probenahmedokumentation und Laborergebnisse bilden eine Grundlage für die Abstimmung des Entsorgungswegs mit der vorgesehenen Anlage. Mehr zur Haufwerksbeprobung und den benötigten Angaben.
LAGA M 23: Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Asbesthaltige Abfälle müssen bei Rückbau und Entsorgung gesondert betrachtet werden. Die LAGA M 23 ist eine Vollzugshilfe für ihren Umgang: Sie behandelt unter anderem Erkundung, getrennte Erfassung, Bewertung, Beförderung und geeignete Entsorgungswege.
Dennis Bailey hat an einer Schulung zur LAGA M 23 teilgenommen. Behandelt wurden unter anderem asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle, Probenahme, Rückbau- und Entsorgungskonzepte sowie die Anforderungen an den weiteren Entsorgungsweg.
Für Ihr Vorhaben klären wir vorhandene Befunde, erforderliche Untersuchungen und die Anforderungen der vorgesehenen Entsorgungsanlage. Benötigte Probenahmen und externe Laboranalysen werden entsprechend abgestimmt. Die zugehörigen Unterlagen unterstützen die nachvollziehbare Zuordnung und Entsorgung der Abfälle.
Biostoffe und Schimmel: Weiterbildung
Dennis Bailey hat den Fachkundelehrgang zu Biostoffen und Schimmelpilzsanierung nach DGUV Information 201-028 mit bestandener Prüfung abgeschlossen.
Rückbau schimmelbefallener Baustoffe
SiGeKo-Lehrgang: Arbeitsschutz nach RAB 30, Anlage B
Dennis Bailey hat am 17. Mai 2026 das Web Based Training „Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator nach RAB 30, Anlage B“ bei Eckert Schools Digital mit Abschlusstest erfolgreich absolviert. Der Umfang entspricht 32 Lerneinheiten.
Der Lehrgang behandelt arbeitsschutzfachliche Kenntnisse: das Arbeitsschutzsystem, Arbeitsschutzrecht und die Baustellenverordnung sowie Unfall- und Gesundheitsgefährdungen auf Baustellen und geeignete Schutzmaßnahmen. Diese Weiterbildung ergänzt die Kenntnisse für die Vorbereitung und Abstimmung unserer Rückbauvorhaben.
AbfAEV: Fachkundelehrgang für Sammlung und Beförderung
Dennis Bailey hat im Oktober 2026 bei AQUA SERVICES KG an einem anerkannten Fachkundelehrgang nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV teilgenommen. Der Grundkurs umfasste 30 Unterrichtseinheiten. Themen waren unter anderem Abfallrecht, Getrennthaltung, Register- und Nachweispflichten sowie Anforderungen an Sammlung und Beförderung.
Für den vereinbarten Abtransport stimmen wir Abfallart, Bereitstellung, Transport und Entsorgungsweg ab. Der persönliche Lehrgangsnachweis ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche behördliche Erlaubnis. Welche Abfälle wir bei Ihrem Vorhaben übernehmen können, klären wir vor der Beauftragung.
EfbV: Abfallrecht und Entsorgungsorganisation
Dennis Bailey hat im Oktober 2026 den anerkannten Grundkurs nach § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bei AQUA SERVICES KG besucht. Der Lehrgang umfasste 36 Unterrichtseinheiten. Inhalte waren unter anderem Abfallrecht und Abfalltechnik, Getrennthaltung, Nachweisführung, betriebliche Verantwortlichkeiten und Entsorgungswege.
Diese Kenntnisse unterstützen die Planung der Abfalltrennung und Entsorgung bei unseren Rückbauaufträgen. Es handelt sich um einen persönlichen Lehrgangsnachweis; eine Zertifizierung des Unternehmens als Entsorgungsfachbetrieb wird damit nicht ausgewiesen.
Häufige Fragen zu unseren Fachkenntnissen
Bedeutet ein Sachkundenachweis, dass jedes Asbestvorhaben übernommen werden kann?
Nein. Ein persönlicher Nachweis ist ein Bestandteil der Voraussetzungen. Material, Tätigkeit, Arbeitsverfahren, erforderliche Ausstattung und betriebliche Voraussetzungen müssen zum konkreten Auftrag passen. Das klären wir vor der Beauftragung.
Was bedeutet eine BT-Nummer für mein Vorhaben?
Sie bezeichnet ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren mit festgelegtem Anwendungsbereich. Die Anerkennung gilt für den vollständig beschriebenen Ablauf mit passender Gerätekombination, Qualifikation und Schutzmaßnahmen. Materialbefund, Untergrund und Einbausituation müssen dazu passen. Emissionsarm bedeutet nicht faserfrei. Reinigung, Abschlusskontrolle und eine gegebenenfalls erforderliche Freigabemessung werden nach dem konkreten Verfahren und den geltenden Vorgaben geplant.
Untersucht Bailey die Materialproben im eigenen Labor?
Die Laboranalyse übernimmt ein externes Labor. Wir stimmen den Untersuchungsumfang ab und übernehmen die vereinbarte Probenahme und Dokumentation. Für eine umfassende unabhängige Gebäudebegutachtung empfehlen wir ein entsprechendes Sachverständigenbüro. Mehr zum Ablauf finden Sie unter Probenahme und Laborbefund.
